Wir möchten Sie, als Eltern darüber informieren, dass der Umgang mit Pferden und Tieren allgemein, auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehören insbesondere die Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbaren Ereignissen.
Die Teilnahme an allen von uns angebotenen Programmen, erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Teilnahme an unseren angebotenen Reitprogrammen besteht die Pflicht für eine passende, sichere Kleidung und einem gut sitzenden Helm.
Für Schäden, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder die die Deckungssumme übersteigen, sowie bei ordnungswidrigen Verhalten von Seiten der Eltern oder Kinder wird keine Haftung übernommen. Der Reitstallinhaber haftet nur für Schäden, die aus seinem vorsätzlichen und grob fahrlässigen Handeln resultieren.
Die Anwesenheit auf dem Gelände geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für liegengebliebene Kleidungsstücke, Helme und andere Dinge wird keine Haftung übernommen.
Sie können bei uns in bar bezahlten oder im Vorfeld überweisen. Kartenzahlung ist leider nicht möglich.
Bitte denken Sie daran, dass große Taschen beim Führen hinderlich sind. Für Wertsachen können wir leider keine Haftung übernehmen. Am besten während des Programmes bzw. des Ausrittes die Wertsachen ins Auto bringen. Für die Wanderung eignen sich am besten Rucksäcke.
Auf unserer Reitanlage leben viele Privatpferde. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Privatpferdebesitzer und achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nicht unkontrolliert zu den Pferden hinlaufen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Hunde im Allgemeinen nicht auf unsere Anlage gebracht werden sollten. Es gibt einige freilaufende Hofhunde und während des Programmes sollte alle Aufmerksamkeit bei den Kindern und den zu führenden Tieren sein. Möchten Sie jedoch Ihren Hund gerne mitbringen, können Sie natürlich mit uns dies im Vorfeld bringen.
Grundsätzlich liegt es uns sehr am Herzen, so wenig wie möglich, Müll zu produzieren. Aus Umweltgründen sortieren wir den Müll und bitten Sie daher höflich, den verursachten Müll wieder mitzunehmen und somit einen kleinen Müllsack nicht zu vergessen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Betreiber, deren Mitarbeiter und Gehilfen werden von jeglicher Haftung oder Schadensersatzansprüchen freigestellt, es sei denn, die Haftpflichtversicherung übernimmt diese Schäden auf Grund des vorliegenden Versicherungsschutzes. Die Freistellung gilt nicht für eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen der Angebote unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.